FAQ

Die häufigsten Fragen, die ich vor oder während eines Termins gestellt bekomme, habe ich hier zusammen gefasst. Vielleicht findest du bereits hier die Antwort auf deine Frage. Falls nicht, ruf einfach durch oder schreibe mir eine E-Mail.

Wie lange dauert ein Ortstermin?

Je nach Größe der Immobilie und der gewünschten Beratung dauert ein Termin bei einer Kaufbegleitung durchschnittlich zwischen 30 Min und 60 Min und ein Termin für ein Vollgutachtendurchschnittlich zwischen 45 Min und 90 Min.

An wen richtet sich das Angebot der Kaufbegleitung?

An alle Immobilieninteressenten die vor dem Abschluss eines Kaufvertrages  nochmal einen fachlichen Rat zum Zustand der Immobilie benötigen. Kurzum an alle Käufer denn es oftmals eine Entscheidung bei der es um mehrere hunderttausende Euros geht.

Muss ich bei einem Ortstermin anwesend sein?

Sinnvoll ist das, denn oftmals ergeben sich vor Ort, speziell bei der Kaufbegleitung, Fragen die dann direkt beantwortet werden können.

Welches Gutachten benötige ich im Rahmen einer Trennung?

Hierfür gibt es keine gesetzliche Vorschrift und wenn beide Parteien sich einig sind und die Trennung außergerichtlich vollzogen wird, reicht eine Marktwertermittlung. Spezieller wird es bei zwei Stichtagen aufgrund eines Zugewinns (eine Partei hat die Immobilie in die Ehe mit eingebracht). Hier müssen die Werte bei der Eheschließung und bei der Trennung ermittelt werden. In jedem Fall sollte bei einer Trennung ein zertifizierter Sachverständiger die Ermittlung vornehmen da dieser neutral und unparteiisch ist. Ein Makler würde den Wert eher hoch ansetzen um ggf. einen Verkaufsauftrag zu bekommen. Zudem bedarf es deutlich mehr Recherche und Hintergrundwissen bzgl. des zurückliegenden Stichtages der Eheschließung.

Wir möchten eine Immobilie an unser Kind verschenken, wie kommen wir an den Wert für das Finanzamt?

In diesem Fall erstelle ich ein Gutachten oder einer Wertermittlung und berücksichtge dann ein sog. Nießbrauchrecht. Das ist die Vorgehensweise die am häufigsten von Steuerberatern vorgeschlagen wird. Das Nießbrauchrecht verringert maßgeblich den Wert der Immobilie, sodass die Schenkung steruerfrei oder steuerlich günstiger wird.

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Aus den sozialen Netzwerken bekannt bezeichnet dieser Begriff den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer. Eine Immobilie wird steuerlich im Regelfall über 50 Jahre (mit 2 % p.a.) abgeschrieben. Zier eines solchen Gutachtens ist es dem Finanzamt verständlich zu machen, dass die Immobilie eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer als 50 Jahre hat und somit die Abschreibung erhöht werden kann. Als Beispriel wird oft eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren genommen, wodurch sich die Afa auf 4 % p.a. erhöhen könnte. Hier ist aber Vorsicht geboten. Online werden diese Gutachten oft zu Pauschalpreisen angeboten. Nicht jedes Finanzamt akzeptiert ein Gutachten von "jedem" Sachverständigen. 

Prüfen Sie auch Gutachten auf Plausibilität?

Ja. Gutachten können auf Modelkonformität und die richtige Datenbasis überprüft werden. 

Ich habe einen Steuerbescheid einer Erbschaft bekommen, können Sie diesen überprüfen?

Ja, das Finanzamt greift oftmals auf eine Datenbasis zurück die nicht aktuell ist oder nicht auf die Immobilie zutrifft. Eine Überprüfung kann häufig die Erbschaftssteuer senken.

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