Immobiliensachverständiger Björn Steinhardt - Zertifizierte Gutachten

Gerichtsfeste Immobiliengutachten für Erbschaft, Erbschaftssteuer, Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen

Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Privatpersonen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Nachlasspfleger mit unabhängigen und nachvollziehbaren Verkehrswertgutachten, die gegenüber Finanzämtern, Gerichten und beteiligten Parteien Bestand haben.

Rechtssichere Immobilienbewertung in sensiblen Lebenssituationen – neutral, nachvollziehbar und fundiert

Erbschaften, Scheidungen und Vermögensauseinandersetzungen sind häufig emotional belastend und rechtlich komplex. In diesen Situationen ist eine objektive und nachvollziehbare Immobilienbewertung entscheidend, um Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.

Ich erstelle gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für:

  • Erbschaften und Erbengemeinschaften
  • Erbschaftssteuer und Schenkungen
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Nachlassgerichte und Nachlasspflegschaften
  • Vermögensaufteilungen
  • steuerliche und gerichtliche Verfahren

Für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Nachlasspfleger 

Fundierte Immobilienbewertungen bei Erbschaft, Trennung, Verkauf oder steuerlichen Fragestellungen.

Objektive Wertermittlungen zur fairen Aufteilung von Immobilienvermögen und zur Vermeidung von Streitigkeiten.

Nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten als fundierte Grundlage für außergerichtliche und gerichtliche Verfahren sowie zur Vorlage bei Finanzämtern in Erbschaftssteuerangelegenheiten

Effiziente und neutrale Immobilienbewertungen zur sicheren Nachlassabwicklung. Anerkannt für die Vorlage beim Gericht.

Meine Leistungen im Überblick

In einem ersten telefonischen Gespräch klären wir gemeinsam Ihren Bedarf und die geeignete Gutachtenart. Der erforderliche Umfang richtet sich dabei nach dem Verwendungszweck des Gutachtens. Typische Anlässe sind Erbauseinandersetzungen, die Aufteilung eines Nachlasses, familien- oder zivilrechtliche Streitigkeiten sowie der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 BewG, wenn der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu hoch erscheint.

Nicht jedes Anliegen erfordert ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Je nach Aufgabenstellung kann auch eine Wertermittlung, ein Kurzgutachten oder ein Immobiliengutachten mit geringerem Umfang ausreichend sein. Das spart Zeit und Kosten, ohne auf eine fachlich fundierte Bewertung zu verzichten. Gemeinsam finden wir die für Ihren Zweck wirtschaftlich und fachlich sinnvollste Lösung.

Fachliche Kompetenz 
reicht alleine nicht aus

Gutachten werden vor Gericht und gegenüber dem Finanzamt häufig nur anerkannt, wenn sie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen einer durch die DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle erstellt wurden. 

Als Sachverständiger arbeite ich neutral, objektiv und weisungsfrei. Der Wert der Immobilie hat keinen Einfluss auf mein Honorar. Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach Objektart, Umfang, Komplexität sowie möglichen Rechten und Belastungen

Sie bezahlen somit ein Honorar für die fachliche Leistung und den tatsächlichen Aufwand – nicht für die Höhe des Immobilienwertes.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erstgespräch: Besprechung der Ausgangssituation und des Zwecks des Gutahtens / der Wertermittlung

Unterlagenprüfung: Durchsicht aller vorhandener Unterlagen und Einholung der weiter benötigten für das Gutachten

Objekttermin: Ortstermin beim Bewertungsobjekt. Besichtigung sämtlicher Gebäudeteile und der Außenanlage

Vertermittlung: Ermittlung des Verkehrswertes / Marktwertes

Gutchtenerstellung: Erstellung des Gutachten in Print und digital

Übergabe & Besprechung: Übergabe / Zusendung des Gutachtens. Beantwortung Ihrer Fragen.

Immobilienbewertung bei Erbschaft, Scheidung und steuerlichen Fragestellungen

Die Bewertung einer Immobilie spielt insbesondere bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen und steuerlichen Verfahren eine zentrale Rolle. Häufig geht es um hohe Vermögenswerte, unterschiedliche Interessenlagen und komplexe rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten schafft hierbei Transparenz und dient als belastbare Grundlage gegenüber:

  • Finanzämtern
  • Gerichten
  • Miterben
  • Rechtsanwälten
  • Banken
  • Behörden

Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Mandanten mit unabhängigen und nachvollziehbaren Immobilienbewertungen auf Grundlage aktueller Markt- und Bewertungsstandards.

Mein Tätigkeitsgebiet als Immobiliegutachter

Mein Büro befindet sich im Herzen von Buchholz in der Nordheide. Ein weiteres Büro in Hamburg ermöglicht es mir neben dem nördlichen Niedersachen auch das gesamte Hamburger Stadtgebiet, Schleswig-Holstein und Teile von Mecklenburg-Vorpommern als Einzugsgebite zu definieren.

Die Karte dient der groben Orientierung. Rufen Sie mich gern an und wir stimmen ab, ob ihc Ihnen persönlcih helfen kann oder aber ich Ihnen einen Berufskollegen / eine Berufskollegin in Ihrer Region empfehlen kann.

Benötgen Sie eine Wertermittlung

Gerne unterstütze ich Sie bei Erbschaften, Erbschaftssteuer, Scheidung oder komplexen Vermögensfragen mit einer unabhängigen und nachvollziehbaren Wertermittlung.

Telefonisch | Persönlich | E-Mail

Melden Sie sich bei mir damit wir über Ihr Anliegen sprechen und die richtige Art des Gutachtens oder der Beratung abstimmen können.

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