Immobilienbewertung bei Erbschaft -
gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für Erben und Erbengemeinschaften
Eine geerbte Immobilie stellt häufig den größten Vermögenswert innerhalb eines Nachlasses dar. Gleichzeitig entstehen Fragen zur Erbschaftssteuer, zur Vermögensaufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zum tatsächlichen Marktwert der Immobilie.
Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich unabhängige und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Erben, Erbengemeinschaften, Rechtsanwälte, Nachlasspfleger und Steuerberater.



Warum eine Immobilienbewertung
im Erbfall wichtig ist
Wird eine Immobilie vererbt, müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Häufig stellt sich zunächst die Frage, welchen tatsächlichen Wert die Immobilie besitzt.
Eine fundierte Immobilienbewertung dient als Grundlage für:
- die Festsetzung der Erbschaftssteuer
- die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft
- den Verkauf einer geerbten Immobilie
- die Vermögensübersicht im Nachlass
- gerichtliche Verfahren
- Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft Transparenz und verhindert Streitigkeiten über den Immobilienwert.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Ein Verkehrswertgutachten wird insbesondere benötigt bei:
Erbschaftssteuer
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert häufig anhand pauschaler Bewertungsverfahren. Diese Werte entsprechen nicht immer dem tatsächlichen Marktwert.
Erbengemeinschaften
Miterben verfolgen oft unterschiedliche Interessen. Eine objektive Wertermittlung schafft eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage.
Nachlassgerichten
Gerichte benötigen belastbare und nachvollziehbare Wertermittlungen.
Verkauf geerbter Immobilien
Vor einem Verkauf sollte der tatsächliche Verkehrswert bekannt sein.
Meine Leistungen für Erben und Erbengemeinschaften
Darauf können Sie sich verlassen
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 steht für nachgewiesene Fachkompetenz, regelmäßige Weiterbildung und unabhängige Qualitätsstandards.
Gerichtsfeste und Finanzamt konfortem Gutachten
Gutachten von mir werden nachvollziehbar, fundiert und nach anerkannten Bewertungsverfahren erstellt – auch für die Vorlage beim Finanzamt und Gericht
Objektive Wertermittlung
Unabhängig, neutral und nachvollziehbar – auf Basis
Diskrete Zusammenarbeit
Vertraulichkeit und ein sensibler Umgang mit Ihren Daten und Informationen sind für mich selbstverständlich.

Ablauf einer Wertermittlung

Erstgespräch: Besprechung der Ausgangssituation und des Zwecks des Gutahtens / der Wertermittlung
Unterlagenprüfung: Durchsicht aller vorhandener Unterlagen und Einholung der weiter benötigten für das Gutachten
Objekttermin: Ortstermin beim Bewertungsobjekt. Besichtigung sämtlicher Gebäudeteile und der Außenanlage
Vertermittlung: Ermittlung des Verkehrswertes / Marktwertes
Gutchtenerstellung: Erstellung des Gutachten in print und digital
Übergabe & Besprechung: Übergabe / Zusendung des Gutachtens. Beantwortung Ihrer Fragen.
FAQ
Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann als Nachweis des tatsächlichen Marktwertes gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Kann ein Gutachten die Erbschaftssteuer reduzieren?
In bestimmten Fällen kann ein Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen als die pauschale Bewertung des Finanzamtes. Das spart im Umkehrschluss Erbschaftssteuern. Hierfür ist der nidrigere gemeine Wert nach § 198 BauGB nachzuweisen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Abhängig von Objektart und Unterlagenumfang in der Regel wenige Wochen.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Aufwand und Bewertungszweck, nictht nach dem Immobilienwert. Das bewahrt die notwednige Objektivität.

Benötgen Sie eine Wertermittlung
Gerne unterstütze ich Sie mit einer unabhängigen und nachvollziehbaren Wertermittlung.
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Melden Sie sich bei mir damit wir über Ihr Anliegen sprechen und die richtige Art des Gutachtens oder der Beratung abstimmen können.




